AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule LünePfoten, Turia und Peter Lunk
GbR (im Folgenden LünePfoten genannt) gelten für sämtliche Trainings und Veranstaltungen der
Hundeschule LünePfoten. Im Folgenden umfasst der Begriff LünePfoten die Inhaber, sowie sämtliche
Berechtigten der Hundeschule.

§ 2 Gegenstand der Leistungen
2.1 Als Leistungen werden geschlossene Gruppenkurse, offene Kurse, Workshops, Seminare,
Individualtrainings, 10er Karten sowie geführte Spaziergänge bezeichnet.
2.2 LünePfoten übernimmt keine Garantie für die Erreichung eines Ausbildungsziel bei den o.g.
Leistungen, da dieser von der konsequenten Umsetzung der Trainingsansätze und somit maßgeblich
von der Mitwirkung des Teilnehmers abhängt.

§ 3 Buchungen
3.1 Buchungsanfragen gehen bei LünePfoten schriftlich über das Kontaktformular, Email oder
mündlich per Telefon ein. Dies garantiert jedoch noch keinen zugesicherten Platz in einer in § 2
genannten Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in den in § 2 beschriebenen Leistungen
besteht nicht.
3.2 Eine verbindliche Anmeldung erfolgt für eine in § 2 beschriebene Leistung durch mündlichen
Vertrag, Anmeldebestätigung per Email oder WhatsApp. Der Teilnehmende erkennt bei Anmeldung
die AGB von LünePfoten an.
3.3 Der Vertrag ist mit der Anmeldung rechtskräftig.

§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Kosten der in § 2 beschriebenen Leistungen haben ohne Abzug, 7 Tage nach
Rechnungsstellung, jedoch spätestens 24 Stunden vor Eintritt der Leistung auf dem in der Rechnung
aufgeführtem Bankkonto von LünePfoten verbucht zu sein. Im Falle eines Zahlungsverzuges des
Teilnehmers, kann die Leistung erst in Anspruch genommen werden, wenn der zu zahlende Betrag
auf dem Bankkonto von LünePfoten eingegangen ist. Dadurch können dem Teilnehmer ggf. Nachteile
entstehen.
4.2 Die Kosten der in § 2 beschriebenen Leistungen können durch den Teilnehmenden spätestens 24
Stunden vor Eintritt der Leistung, gegen Quittung, auch in Bar an die Inhaber der Hundeschule
LünePfoten, ggf. einem Berechtigten, übergeben werden.

§ 5 Leistungsänderungen
LünePfoten behält sich vor, nicht wesentliche Inhalte der in § 2 beschriebenen Leistungen zu ändern,
wenn LünePfoten dies als unerlässlich zur zielorientierten Fortführung der Leistung erachtet.

§ 6 Rücktritt von dem Leistungsanspruch durch den Teilnehmer, Übertragbarkeit von Leistungen
6.1 Beim Erwerb einer 10er Karte bedarf es keiner Kündigung. Die Karte verliert ihre Gültigkeit mit
der Inanspruchsnahme der 10 Trainings- oder Spieleinheiten. Der Teilnehmende hat keinen Anspruch
den für die Karte gezahlten Betrag erstattet zu bekommen.
6.2 Der Teilnehmende ist berechtigt von gebuchten Gruppenkursen jederzeit durch eine schriftliche
Erklärung an info@luenepfoten.de zurückzutreten. Bei Rücktritt bis 30 Tage vor
Veranstaltungsbeginn, erstattet LünePfoten dem Teilnehmenden 100% der Gebühr, bei Rücktritt bis
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Gebühr und bei Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der
Veranstaltung 25% der Gebühr. Bei Rücktritt unterhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, erfolgt
keine Rückerstattung.
6.3 Der Kunde kann einen Ersatzteilnehmer stellen. LünePfoten kann der Aufnahme des Teilnehmers
widersprechen, wenn LünePfoten durch diesen oder durch den Hund, andere Teilnehmer oder das
Trainingsziel gefährdet sieht.
6.4 Sollte der Teilnehmende durch Krankheit an einer in § 2 beschriebenen Leistungen nicht
teilnehmen können, wird die Gebühr erstattet, sofern der Teilnehmende LünePfoten binnen 3
Werktage ein ärztliches Attest vorlegt.

§ 7 Absage einer der in § 2 beschriebenen Leistungen durch LünePfoten
7.1. LünePfoten behält sich vor Kurse, bei nicht Erreichen einer Mindestteilnehmendenzahl,
abzusagen oder auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben. Bei Absage eines Kurses in diesem Fall,
wird die Gebühr dem Teilnehmenden erstattet.
7.2 Muss eine in § 2 beschriebene Leistung aus nicht vorhersehbaren und nicht von LünePfoten
beeinflussbaren Gründen durch LünePfoten abgesagt werden, werden die Teilnehmenden zeitnah
informiert. Die Teilnehmenden erhalten einen, in der Höhe der gezahlten und ausgefallenen
Leistung, Gutschein für Leistungen nach § 2.
7.3 Sollte eine in § 2 beschriebenen Leistungen witterungsbedingt verschoben werden, hat der
Teilnehmende die Möglichkeit an einem neuen, von LünePfoten festgelegten Termin, die Leistung in
Anspruch zu nehmen. Ein Anspruch auf Erstattung der Gebühr besteht nicht.

§ 8 Pflichten der Teilnehmer / Haftung
8.1 Jeder Teilnehmende trägt für sich und seinen Hund die Verantwortung, solange er sich auf den
Trainingsplätzen und den Parkplätzen von LünePfoten befindet, oder eine Leistung nach § 2 in
Anspruch nimmt.
8.2 Sollte der Hund des Teilnehmenden sich in der Vergangenheit oder Gegenwart aggressiv oder
verhaltensauffällig gegenüber anderen Lebewesen gezeigt haben, ist das einer Trainerin von
LünePfoten unverzüglich und vor Beginn der Leistung mitzuteilen. LünePfoten behält sich vor, den
Teilnehmenden und dessen Hund vom Training auszuschließen oder einer anderen Gruppe
zuzuweisen. Dies gilt auch bei Unverträglichkeiten zwischen Hunden der Teilnehmer.